Betreiberpflichten im Überblick – Ihre Verantwortung, unsere Unterstützung

Betreiber von Aufzugsanlagen stehen in der Verantwortung, für Sicherheit und ordnungsgemäßen Betrieb zu sorgen.

Inbetriebnahmeprüfung
Neue Aufzüge müssen vor Erstbetrieb von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden.

Inaugenscheinnahme/Funktionskontrolle
Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen der Anlage durch den Betreiber – Verantwortung kann nicht delegiert werden

Prüfintervalle
Die ZÜS legt die Intervalle fest – maximal alle 2 Jahre, ggf. kürzer je nach Zustand

Stand der Technik / Gefährdungsbeurteilung
Der Betreiber muss eigenverantwortlich beurteilen, ob Nachrüstungen nötig sind

Notrufsysteme
Für Personenaufzüge ist seit spätestens 2020 ein 2-Wege-Notrufsystem Pflicht; Nachrüstungen sind notwendig und die Verantwortung liegt beim Betreiber

Notfallplan
Ein schriftlicher Notfallplan (Verantwortliche, Ersthelfer, Befreiungspersonen etc.) muss vorliegen und umgesetzt werden

Prüfplakette
Der Betreiber muss eine Prüfplakette anbringen, die die nächste Prüfung und prüfende Stelle anzeigt – Nutzer können so nicht-geprüfte Anlagen erkennen


 
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